Das Recht zur landwirtschaftlichen Nutzung des Murnauer Mooses wurde, wie in den Nachbarorten, seit Jahrhunderten durch ein besonderes Losverfahren geregelt. Schon im 16. Jahrhundert fanden solche Moosverlosungen statt. 1846 übergab man die bis dahin gemeindeeigenen Moosgründe (1958,5 Tagwerk, 1 Tagwerk sind ca. 3400 qm) an die damals 218 Bürger. Die Moosanteile („Möser“) gingen dabei als Eigentum an das jeweilige Haus, nicht an den jeweiligen Hauseigentümer. Das Moosrecht bezog sich auf jeweils vier Moosgrundstücke. Sie wurden alle zehn Jahre verlost, um den unterschiedlichen Ertrag der „Möser“ durch Wechsel gerecht auszugleichen. Alle zehn Jahre wurden in einer großen Moosverlosung jeweils drei, überwiegend links der Ramsach gelegene, und in einer kleinen Moosverlosung (meist drei Jahre später) jeweils ein rechts der Ramsach gelegener Moosanteil verlost. Die Moosteile hatten Flurnamen und waren durch Nummerierung untergliedert. Die Größe der jeweils vier „Möser“ betrug zusammen ca. drei Hektar (= 3.000 qm), solche schlechterer Qualität wurden größer bemessen, so dass ein Moosberechtigter bis zu sechs Hektar Moosgrund erhalten konnte. Vor der Verlosung wurden die „Möser“ durch den Moosberechtigten-Ausschuss „vermarkt“ und durch gespitzte Holzpflöcke abgesteckt. Die große Verlosung fand seit 1851 am Dienstag nach Pfingsten beim Ramsachkircherl statt. Jeder Moosberechtigte suchte nach der Verlosung seine drei „Möser“ auf und steckte mit je vier Eichenpfählen seine Moosgrenzen ab. Als 1970 nur noch wenige Murnauer eine Landwirtschaft betrieben und Streu aus dem Moos benötigten, wurde die Moosverlosung abgeschafft. Die letzte fand in Murnau 1971 statt.