165 - Entnazifizierung

Entnazifizierung

165 - Entnazifizierung

Die Entnazifizierung missfällt schon vor ihrem eigentlichen Beginn. Der Landrat von Weilheim beschreibt die Situation im März 1946. „Das Säuberungsgesetz hat insofern enttäuscht, als es den darunter fallenden Personenkreis viel zu weit zieht. Dadurch wird die innere Befriedung des deutschen Volkes, das schon durch die Sorge um kriegsgefangene und vermisste Angehörige, durch die Zerstörung der Heimstätten und die Unsicherheit auf allen Gebieten zermürbt und gelähmt ist, auf lange Sicht hinausgeschoben. Die Belastung mit Millionen Menschen zweiter Klasse, noch dazu in bestem Alter, ist eine schwere Hypothek für die Zukunft des deutschen Volkes.“ 1948 schildert die Polizei Weilheim die Stimmung so: „Die Bevölkerung hat für die Entnazifizierung kein Verständnis mehr. Sie ist sich darüber im klaren, dass die Entnazifizierung nicht den Zweck verfolgt, das deutsche Volk von Verbrechern zu reinigen, sondern einzig und allein das Volk auszunützen und gegeneinander auszuspielen. Wenn von Recht gesprochen wird, warum hängt man die Kleinen und läßt die Großen laufen? Man will nicht verstehen, wie es möglich ist, dass einflußreichste Männer des Dritten Reiches wie z.B. Schacht, die doch den verwunschenen Krieg mit angezettelt haben, entlastet werden, während ein kleiner Parteigenosse, der an der ganzen Auseinandersetzung keinen Einfluss hatte, zum Verbrecher gestempelt wird, diesem kleinen Parteigenossen oft sogar sein bißchen Vermögen entzogen wird, um vielleicht unnütze Unkosten zu decken.“ Fast allen Murnauern, die sich vor der Spruchkammer Weilheim verantworten müssen, gelingt eine Einstufung als Mitläufer, einige erreichen diese Kategorie erst bei der Berufungsverhandlung in München.